Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen (Ziff. 1 bis 8) und Hausregeln (Ziff. 9) sind integraler
Bestandteil des zwischen der TITA Zwingen, Sandra Scherrer (nachfolgend: TITA), und dem
Tierhalter bzw. der Tierhalterin (nachfolgend: Tierhalter) mittels separatem
Formular/Anmeldebogen abgeschlossenen Haustiersitting-Vertrages.

1. Grundsatz

Die TITA verpflichtet sich, das Haustier des Tierhalters in vollem Umfang zu betreuen, zu
pflegen und zu versorgen und die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur
möglich, wenn der Tierhalter die TITA rechtzeitig über alle Umstände informiert und
instruiert, die für das Haustiersitting von Bedeutung sein können.

2. Öffnungszeiten
1 Tageshunde können von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7 – 8.30 Uhr und 12 – 14
Uhr gebracht bzw. abgeholt und am Abend von 16.30 – 18.30 Uhr abgeholt werden. Die
Über den Mitttag wird die Zeit abgemacht, ansonsten einfach während den Ein- und Austrittszeiten kommen.

AUSNAHMEN: Möchten Sie Ihren Hund vor 7 Uhr bringen oder nach 18.30 Uhr abholen,
können wir Ihnen einen Schlüssel legen und sagen in welchem Zimmer Ihr Hund ist oder in
welches er rein gebracht werden kann.

2 Ferienkatzen können von Montag bis Samstag während den Öffnungszeiten gebracht bzw. abgeholt werden. Auch hier wird die Uhrzeit zuvor wegen Terminkollisionen
abgemacht.

3 An Samstagen ist die TITA ausschliesslich für vorgängig vereinbarte Termine und nur für
Ferientiere in der Zeit von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Ansonsten ist die TITA geschlossen.

4 Die Bring- bzw. Abholzeiten sind mit der TITA jeweils vorgängig und frühzeitig zu
vereinbaren, um eine geordnete Abwicklung sowie eine individuelle Betreuung garantieren zu
können.

5 Ausserhalb dieser Zeiten können keine Tiere angenommen bzw. abgegeben werden.
Sonn- und Feiertage sind die Türen geschlossen und das Telefon abgestellt.

 

3. Preise und Aufenthaltsdauer
1 Die aktuellen Preise für das Haustiersitting durch die TITA sowie alle damit
zusammenhängenden Leistungen sind der Website www.tita-zwingen.ch zu entnehmen.

2 Das Haustiersitting ist grundsätzlich am Eintritts-, in individuell vereinbarten Fällen
ausnahmsweise bis spätestens am Austrittstag BAR zu bezahlen. Eine Zahlung mit Twint, Debit- oder Kreditkarten ist nicht möglich.

3 Die bei der Anmeldung von Ferien- oder Tagesaufenthalten vereinbarten Daten und Zeiten
sind für beide Seiten verbindlich. Wird ein Haustier vor dem Ende der vereinbarten
Aufenthaltsdauer abgeholt, ist dennoch die ganze Aufenthaltsdauer zu bezahlen.

4 Bei mehrtägigen Aufenthalten werden Ein- und Austrittstage branchenüblich voll verrechnet.

5 Wird das Haustier nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins innerhalb von 2 Monaten nicht abgeholt, gilt dies als konkludente Verzichtserklärung des Tierhalters. Er bestätigt damit, dass er sämtliche Eigentumsansprüche an seinem Haustier an die TITA abtritt und damit einverstanden ist, dass die TITA es an einen schönen Platz weitervermittelt. Die für den
verlängerten Aufenthalt angefallenen Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

4. Annullation von Aufenthalten
1 Annullierungen gebuchter und reservierter Ferienaufenthalte sind der TITA mindestens 14 Tage, angemeldete Tagesaufenthalte spätestens 24 Stunden vor deren Antritt während der Geschäftsöffnungszeiten zu melden.

2 Bei späterer Annullierung erhebt die TITA grundsätzlich 100 % des Preises des Ferien- oder Tagesaufenthalts.

5. Gesundheit
5.1. Impfungen

1 Hunde, die in die TITA kommen, müssen zwingend über eine kombinierte Impfung (inkl. Zwingerhusten, evtl. auch intranasaler Zwingerhusten) verfügen.

2 Katzen, die in die TITA kommen, müssen zwingend gegen Katzenseuche und Katzenleukose
geimpft und getestet sein, ebenso gegen Katzenschnupfen. Ein «Katzen-AIDS»-Test ohne
weitere Massnahmen ist nicht aussagekräftig, da das Tier nach diesem Test dennoch
angesteckt werden könnte.

3 Die Impfungen dürfen höchstens 3 Jahre alt sein und müssen spätestens 3 Wochen vor dem Eintritt in die TITA erfolgt sein.

4 Verfügt ein Haustier nicht über die nötigen Impfnachweise (Impfpass, EU-Heimtierausweis o. ä.) oder einen Titer-Test, welcher nachweist, dass das Tier geschützt ist, muss die TITA es zum Schutz der anderen Tiere abweisen.

5.2. Parasitenprävention

1 Ein Haustier, das in die TITA kommt, darf nicht von Parasiten (Zecken, Würmer und Flöhen) befallen sein. Parasiten können sowohl dem Haustier, als auch den anderen Tieren und Menschen schaden, da sie herunterfallen und überspringen können und sich sehr schnell vermehren. Das Haustier sollte deshalb, insbesondere während der warmen Jahreszeit und der
Zecken-Saison, vom Tierhalter regelmässig entsprechend untersucht werden, bevor es in die TITA kommt.

2 Sollte ein Haustier von Flöhen/Würmer befallen sein und diese mit in die TITA bringen, muss zum Schutz der übrigen Tiere eine Spezialfirma beauftragt werden, sämtliche Räumlichkeiten der TITA zu reinigen und zu desinfizieren. Die Kosten hierfür werden nach Aufwand dem Halter des befallenen Haustiers verrechnet.

3 Haustiere, die nicht gegen Zecken- und Flohbefall geschützt sind und nicht regelmässig entwurmt werden, kann die TITA nicht aufnehmen.

4 Wenn ein für einen Ferienaufenthalt angemeldetes Haustier trotz der obigen Bestimmungen mit Parasiten in die TITA kommt und deshalb abgelehnt werden muss, wird der volle Preis zuzüglich einer Reinigungspauschale verrechnet.

5.3. Tierärztliche Notfälle und Erkrankung

1 Wir kümmern uns um Ihr Haustier, als wäre es unser eigenes. Wenn wir bemerken, dass es wegen eines Unfalls oder einer Verletzung notfallmässig veterinärmedizinischer Hilfe bedarf, oder wir aufgrund der Umstände davon ausgehen müssen, dass es an einer schweren Erkrankung leidet, deren Behandlung keinen Aufschub zulässt, suchen wir, ungeachtet der Tageszeit, einen Tierarzt oder eine Tierklinik auf.

2 Ist ein Tierarztbesuch aus unserer Sicht zwingend erforderlich, versuchen wir, vorgängig mit dem Tierhalter Kontakt aufzunehmen. Lässt sich ein solcher trotz zumutbarer Bemühungen (z. B. erfolgloses Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter) nicht innert nützlicher Frist herstellen, suchen wir den Tierarzt auch ohne explizite Einverständniserklärung des Tierhalters auf. In einem solchen Fall handeln wir im Sinn einer Geschäftsführung ohne Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen für Tier und Halter.

3 Tierarztbesuche sind ein Mehraufwand und werden mit CHF 60.00 pro Ereignis verrechnet. Allfällige Arztkosten gehen zu Lasten des Tierhalters.

4 Ist Ihr Tier Inkontinent und uriniert und stuhlt trotz regelmässigem Rausgehen drinnen auf dem Boden und in die Bettchen, wird eine Wasch- und Putzpauschale von täglichen 15.- verrechnet. Dieses Tier braucht ein Einzelzimmer damit die anderen nicht auch in den Urin und Kot treten oder liegen.

 

6. Haustiere in besonderen Lebensphasen

6.1. Rüden, läufige Hündinnen und nicht kastrierte Kater
1 Kastrierte sowie unkastrierte Rüden, welche im Haus markieren oder sich sonst wie sehr dominant verhalten, lehnt die TITA ab. Hunde die schon als Welpe zu uns kommen und als Junghund in den Trieb kommen und alles markieren und andere dominieren werden nicht mehr genommen -ausser sie werden kastriert. Bei Hunden welche nicht sozial mit anderen sind und separat betreut und gehalten werden müssen, erheben wir einen Aufpreis von CHF 10.-. Läufige Hündinnen sowie nicht kastrierte Kater muss die TITA für Ferien aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ablehnen. Tagesaufenthalt für läufige Hündinnen ist möglich. Sie werden aber separiert und es kostet das doppelte. Wird kurzfristig annuliert gelten die Regeln von Punkt 4 da der Platz reserviert war.

2 Wird eine Hündin während ihres Ferienaufenthalts in der TITA läufig, wird wegen des zusätzlichen Betreuungsaufwandes auf den jeweils gültigen Tagespreis ein Zuschlag von 100 % erhoben. Wird die Hündin während dieser Zeit dennoch gedeckt, übernimmt die TITA keine Haftung.

6.2. Welpen und Junghunde
Welpen und Junghunde sind herzlich willkommen. Bis zu einem Alter von 10 Monaten erhebt die TITA wegen des zusätzlichen Betreuungsaufwandes auf den jeweils gültigen Tagespreis einen Zuschlag von CHF 10.00.

7. Haftung im Schadenfall

1 Die TITA haftet dem Tierhalter oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche im Rahmen und während der Erfüllung des Haustiersitting-Vertrages aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzungen entstanden sind. Dies maximal im Umfang der von der TITA abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Da wir in Gruppen rausgehen, sollte ein Hund drinnen im gesicherten Raum alleine sein können. Dies ohne, dass er das Inventar beschädigt. Treten Schäden wie z.B. zerbeissen von Bettchen, Boden/Wände auseinander nehmen oder Vorhänge herunter holen auf, haftet der Tierhalter.

2 Sofern die TITA vom Tierhalter über spezielle Eigenschaften des Haustiers (z. B. Unverträglichkeiten mit bestimmten anderen Hunden oder Rassen, Verhalten in kritischen Situationen wie beim Alleingelassen werden o. ä.) oder sonstige Besonderheiten nicht ausreichend instruiert wurde, lehnt die TITA allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Tierhalters oder Dritter vollumfänglich ab.

3 Hundehalter müssen über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügen, welche auch bei Fremdhütung des Haustiers die volle Leistung garantiert.

4 Der Tierhalter verpflichtet sich, dass alle im Vertrag bzw. Anmeldebogen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Insbesondere verpflichtet er sich auch, die TITA vor dem Abschluss des Tiersitting-Vertrages bzw., bei regelmässig wiederkehrender Betreuung (Tageshunde), laufend über sämtliche Umstände, die bei der Betreuung seines Haustiers von Bedeutung sein könnten (z. B. Zerstörungswut, hohe
Aggressivität, Unverträglichkeiten, Krankheit o. ä.), von sich aus aufzuklären. Sollte dies nicht oder nur unvollständig erfolgt sein, haftet der Eigentümer für die durch sein Haustier verursachten Schäden.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zwingen.

9. Hausregeln

Um den Tages- oder Ferienaufenthalt Ihres Lieblings so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten, sind folgende Hausregeln vorschriftsgemäss einzuhalten.

Hunde sind am Morgen versäubert zu bringen. Da wir teils im Halbstundentakt Tiere entgegennehmen ist es uns nicht möglich mit jedem sofort raus zu gehen. Aus Sicherheitsgründen müssen die Hunde mit der Leine in die Tita eintreten. Bitte seien Sie bis auf 10 Minuten genau pünktlich! Dies damit wir auch den Terminplan anderer Kunden einhalten können und die Hunde die extra drinnen wegen dem Begrüssungsbellen warten, bald wieder raus können. Tageshunde werden wegen mangelnder Abtrennungsmöglichkeiten nicht gefüttert. Bitte füttern Sie Ihr Tier zu Hause.
Da sich meine Gäste bei uns wohlfühlen sollen, können nur Hunde aufgenommen werden, die sich grundsätzlich mit anderen Hunden beiderlei Geschlechts verstehen und weder anderen Hunden noch Menschen gegenüber aggressiv sind. Aufgrund dessen muss jeder Hund 1-8 Probetage in der TITA verbringen, bevor wir eine bindende Betreuungszusage erteilen.

Zusatz in Sachen Annulierungen und Anmeldungen:
Ausserhalb der Öffnungszeiten werden Annulierungen nicht angenommen, denn auch wir haben ein Privatleben und das Telefon sowie alle anderen Medien werden nicht angeschaut wenn wir zu haben. Spricht wenn der Hund am Dienstag auf 7 Uhr angemeldet ist, muss er bis
spätestens am Montag um 7 Uhr abgemeldet sein. Wenn Sie ihr Tier auf Montag angemeldet haben, muss es spätestens bis am Samstag 13 Uhr abgemeldet sein. Wird dies nicht eingehalten, erlauben wir uns eine Gebühr in der Höhe des vollen Preises der vorgesehenen Zeit zu verrechnen da die Möglichkeit genommen wurde einem anderen Tier ein Plätzchen zu bieten. Während Feiertagen und der Schulferienzeit sowie bei nicht Erscheinen, erlauben wir uns den vollen Aufenthaltspreis (Ferien oder Tagesaufenthalte) in Rechnung zu stellen. Anmeldedaten sind verbindlich!
Das Selbe gilt wenn sie ihr Tier montags bringen möchten. Anmeldungen sind bis spätestens am Samstag um 13 Uhr vorzunehmen. Auch wenn Sie Ihr Tier vorher abholen sollten, ist die im Voraus angegebene Aufenthaltsdauer zu bezahlen. Ein- und Austrittstage werden branchenüblich voll verrechnet.
Damit Ihr Schützling sich gut für seine Ferien einleben kann, empfehlen wir ihn bei Tageslicht zu bringen. Ein ihm persönlicher Gegenstand wie z.B. Bettchen oder eine Decke dürfen mitgebracht werden doch wir haften nicht für Schäden, welche ein anderer Mitbewohner daran anrichtet. Aus Platzmangel und hygienischen Gründen raten wir davon ab persönliche Gegenstände der Tiere mitzubringen. Erfahrungsgemäss werden zu 99% der eigenen Sachen nicht genutzt. Es sind genügend Bettchen vorhanden. Kaputt gemachtes
Inventar wird in Rechnung gestellt. Kekse, Leckerchen und Spielzeuge bleiben besser gleich zu Hause. Das Füttern meiner Gäste durch den Zaun oder auf dem Grundstück ist verboten, da es futterneidische Tiere und Allergiker gibt. Manch einer verteidigt auch Spielzeug. Liebe Kundschaft, wenn Sie nichts von mir hören, geht es eurem Büs /Hund/etc. tip top und Sie müssen sich keine Sorgen um Ihre Fellnase machen. Ich werde immer mal wieder Fotos
von euren Lieblingen veröffentlichen. Leider ist es mir aber nicht möglich täglich sms/mails/Facebook-nachrichten, etc. für über 15 „Mamis“ und „Papis“ zu beantworten. Ansonsten kommt die Sauberkeit sowie ihr Tier zu kurz oder ich muss jemanden anstellen, welcher nur Mails beantwortet wie es den Schnüggis geht. Ich hoffe Sie können mich verstehen. Also, keine Nachricht ist eine gute Nachricht und alle sind fit und fühlen sich wohl 🙂 Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Die TITA Zwingen ist Ihnen sehr dankbar wenn Sie diese Regeln befolgen und freuen uns schon jetzt auf einen angenehmen Aufenthalt Ihres Wollknäuels.

TITA Zwingen
Sandra Scherrer
Baselstrasse 41
CH-4222 Zwingen

Telefon +41 79 518 44 16
tita-zwingen@hotmail.com
www.tita-zwingen.ch

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TITA Zwingen gelesen und ausgehändigt erhalten zu haben, bestätigt:

Meine Haftpflichtversicherung: X

 

X                                                                  X
Ort und Datum                                        Unterschrift Tierhalter/in